Art 261 (ex-Artikel 229 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 103
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 10.07.2014 – C-295/12Kartellrecht: Erfolgloses Rechtsmittel wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durch Margenbeschneidung auf dem Breitbandmarkt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 71
- EuGH, 21.01.2016 – C-603/13Kartellrecht: Grenzen der unbeschränkten Nachprüfung nach Art. 31 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und Verbot der Änderung von Tatbestandsmerkmalen der Zuwiderhandlung durch das Gericht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- EuGH, 09.06.2016 – C-616/13Zitiert von 9
- EuGH, 09.06.2016 – C-617/13Zitiert von 9
- EuGH, 14.04.2016 – C-101/15
- EuGH, 22.10.2015 – C-194/14Wettbewerbsrecht: Anwendbarkeit des Kartellverbots auf nicht auf dem betroffenen Markt tätige Beratungsunternehmen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 261 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Aufgrund der Verträge vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam sowie vom Rat erlassene Verordnungen können hinsichtlich der darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Zuständigkeit übertragen, welche die Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung und zur Änderung oder Verhängung solcher Maßnahmen umfasst.