Art 256 (ex-Artikel 225 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/256#abs-1 (1) Das Gericht ist für Entscheidungen im ersten Rechtszug über die in den Artikeln 263, 265, 268, 270 und 272 genannten Klagen zuständig, mit Ausnahme derjenigen Klagen, die einem nach Artikel 257 gebildeten Fachgericht übertragen werden, und der Klagen, die gemäß der Satzung dem Gerichtshof vorbehalten sind. In der Satzung kann vorgesehen werden, dass das Gericht für andere Kategorien von Klagen zuständig ist.
Gegen die Entscheidungen des Gerichts aufgrund dieses Absatzes kann nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die in der Satzung vorgesehen sind, beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/256#abs-2 (2) Das Gericht ist für Entscheidungen über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Fachgerichte zuständig.
Die Entscheidungen des Gerichts aufgrund dieses Absatzes können nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die in der Satzung vorgesehen sind, in Ausnahmefällen vom Gerichtshof überprüft werden, wenn die ernste Gefahr besteht, dass die Einheit oder Kohärenz des Unionsrechts berührt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/256#abs-3 (3) Das Gericht ist in besonderen in der Satzung festgelegten Sachgebieten für Vorabentscheidungen nach Artikel 267 zuständig.
Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass eine Rechtssache eine Grundsatzentscheidung erfordert, die die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts berühren könnte, kann es die Rechtssache zur Entscheidung an den Gerichtshof verweisen.
Die Entscheidungen des Gerichts über Anträge auf Vorabentscheidung können nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die in der Satzung vorgesehen sind, in Ausnahmefällen vom Gerichtshof überprüft werden, wenn die ernste Gefahr besteht, dass die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts berührt wird.
Wird zitiert von 455 Entscheidungen zu Art 256 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuG, 05.02.2025 – T-830/22Zitiert von 1
- EuG, 25.10.2018 – T-286/15Zitiert von 11
- EuGH, 01.06.2017 – C-521/15
- EuGH, 10.07.2014 – C-295/12Kartellrecht: Erfolgloses Rechtsmittel wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durch Margenbeschneidung auf dem Breitbandmarkt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 81
- EuGH, 16.07.2026 – C-605/26Restriktive Maßnahmen wegen der Lage in Belarus: Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Nichtigkeitsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 26.03.2026 – C-696/23Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- EuGH, 03.09.2026 – C-498/24Antidumping: Zurückweisung des Rechtsmittels betreffend die Berichtigung des Ausfuhrpreises wegen Provisionen und die Berücksichtigung von Absicherungsverträgen bei der Währungsumrechnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- EuG, 04.08.2026 – T-490/26Vorläufiger Rechtsschutz: Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung im Schutzklauselverfahren für ein Medizinprodukt wegen fehlender Dringlichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 02.07.2026 – C-738/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 256 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.