Art 252 (ex-Artikel 222 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Gerichtshof wird von acht Generalanwälten unterstützt. Auf Antrag des Gerichtshofs kann der Rat einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.
Der Generalanwalt hat öffentlich in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit begründete Schlussanträge zu den Rechtssachen zu stellen, in denen nach der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Mitwirkung erforderlich ist.
Wird zitiert von 153 Entscheidungen zu Art 252 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.06.2021 – C-684/20Zitiert von 2
- EuGH, 16.06.2021 – C-685/20Zitiert von 5
- VGH Hessen, 11.03.2015 – 6 A 1598/13Zitiert von 2
- VGH Hessen, 11.03.2015 – 6 A 330/14Zitiert von 1
- VGH Hessen, 11.03.2015 – 6 A 1071/13Zitiert von 9
- VGH Hessen, 11.03.2015 – 6 A 329/14Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.07.2026 – C-589/26Terrorismusbekämpfung: Vereinbarkeit eines nationalen Amnestiegesetzes für terroristische Straftaten ohne schwere Menschenrechtsverletzungen mit der Richtlinie (EU) 2017/541 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 09.07.2026 – C-234/25Zitiert von 1
- EuGH, 21.05.2026 – C-198/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 252 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.