Art 251 (ex-Artikel 221 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 2
2 Entscheidungen zu Art 251 AEUV →
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Der Gerichtshof tagt in Kammern oder als Große Kammer entsprechend den hierfür in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vorgesehenen Regeln.
Wenn die Satzung es vorsieht, kann der Gerichtshof auch als Plenum tagen.