Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 35 (weggefallen)
Stand: 01.07.2021
Für § 35 AEG 1994 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.