Rechtsprechung / VG Berlin / 31. Kammer / 2025
VG Berlin Beschluss vom 09.01.2025 – 31 K 671/23 A
31. Kammer · ECLI:DE:VGBE:2025:0109.31K671.23A.00
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Tenor§
Der Vorlagebeschluss der Kammer vom 29. November 2024 - VG 31 K 671/23 A - wird im Hinblick auf die Vorlagefrage 2. b) dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung „Verfolgung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2011/98/EU“ durch die Bezeichnung „Verfolgung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2011/95/EU“ ersetzt wird.
Gründe§
Randnummer1
Der Vorlagebeschluss der Kammer vom 29. November 2024 ist nach erfolgter Anhörung der Beteiligten wegen einer offenbaren Unrichtigkeit – eines Schreibfehlers in Vorlagefrage 2. b) bei der Bezeichnung der von Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU in Bezug genommenen Richtlinie 2011/95/EU – gemäß § 122 Abs. 1 i.V.m. § 118 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung zu berichtigen.
Randnummer2
Der Beschluss ist unanfechtbar.