Rechtsprechung / OVG NRW / 12. Senat / 2023
OVG NRW Beschluss vom 06.03.2023 – 12 A 2023/20
12. Senat · ECLI:DE:OVGNRW:2023:0306.12A2023.20.00
VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen. Das Zulassungsvorbringen der Klägerin zeigt auf, dass die vorliegende Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten im Hinblick darauf aufweist, inwieweit den in einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine Einrichtung festgelegten Regelungen zur Platzzahl Bindungswirkung für den Inhalt einer Entgelt- und Leistungsvereinbarung nach §§ 78b f. SGB VIII zukommt.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.