Rechtsprechung / OLG Hamm / 11. Zivilsenat / 2023
OLG Hamm Beschluss vom 22.06.2023 – 11 U 120/22
11. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGHAM:2023:0622.11U120.22.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Essen (1 O 278/21) vom 04.07.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe§
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 30.05.2022 Bezug genommen.
Eine Stellungnahme der Klägerin ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.