Rechtsprechung / OLG Hamm / 2018

OLG Hamm Beschluss vom 27.09.2018 – 10 UF 110/18

ECLI:DE:OLGHAM:2018:0927.10UF110.18.00

FamilienrechtNordrhein-WestfalenFamilienrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Der Beschluss vom 30. August 2018, erlassen am 7. September 2018,  wird in seinem Ausspruch zum Tenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Satz

"Im Wege der internen Teilung . .. " statt mit dem Wort "begründet" mit dem Wort "übertragen" endet.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2018-09-27/10-uf-110-18#rd_2

Der Beschluss vom 30. August 2018, erlassen am 7. September 2018,  wird in seinem Ausspruch zum Tenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Satz

2

"Im Wege der internen Teilung . .. " statt mit dem Wort "begründet" mit dem Wort "übertragen" endet.

3

Rechtsbehelfsbelehrung:

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2018-09-27/10-uf-110-18#rd_3

Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordert (§ 70 Abs. 2 FamFG).