Rechtsprechung / OLG Hamm / 4. Zivilsenat / 2018

OLG Hamm Beschluss vom 13.09.2018 – 4 U 38/16

4. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGHAM:2018:0913.4U38.16.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO).

Einer Begründung bedarf es nicht, weil die Entscheidung der Kostenübernahmeerklärung der Beklagten folgt.