Rechtsprechung / OLG Düsseldorf / 7. Senat für Familiensachen / 2013

OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.10.2013 – 7 WF 190/13

7. Senat für Familiensachen · ECLI:DE:OLGD:2013:1015.7WF190.13.00

FamilienrechtNordrhein-WestfalenFamilienrecht Nordrhein-WestfalenFachanwälte für Familienrecht findenVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 03.09.2013 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 3.000 €.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen (§§ 574 Abs. 1 S. 2 ZPO,6 FamFG).