Rechtsprechung / OLG Düsseldorf / 2013

OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.07.2013 – VII-Verg 4/13

ECLI:DE:OLGD:2013:0725.VII.VERG4.13.00

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Tenor§

Auf Grund des Beschlusses des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.02.2013 (VK 21/12) sind von dem Antragsgegner 5.966,83 Euro - fünftausendneunhundertsechsundsechzig Euro und dreiundachtzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.06.2013 an die Antragstellerin zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_2

Gemäß Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zum RVG wird auf die Verfahrensgebühr, soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach der Nummer 2300 VV RVG entsteht, diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet. § 15a Abs. 1 RVG steht der Anrechnung nicht entgegen. Es wird nämlich eine Festsetzung beider Gebühren in demselben Kostenfestsetzungsverfahren beantragt, § 15a Abs. 2, 3. Alt. RVG (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009 – X ZB 1/09, Rdnr. 25); der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.04.2012 (X ZB 7/11) weicht von dieser Entscheidung lediglich hinsichtlich der Auslegung der – hier unerheblichen – Übergangsvorschrift des § 60 RVG ab.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_3

Daher war die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren um 787,05 Euro zu kürzen, sie beträgt somit 1.502,55 Euro.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_4

Die geltend gemachten Reisekosten in Höhe von 292,69 € (257,18 + 16,82 + 18,69) sind nicht in voller Höhe erstattungsfähig.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_5

Die Flug- und Taxikosten des Vertreters der Antragstellerin vom Kanzleisitz in Leipzig aus sind nicht im Rahmen des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO von der Gegenseite zu erstatten. In diesem Rahmen sind lediglich die fiktiven Reisekosten eines Anwalts vom Sitz der Antragstellerin aus erstattungsfähig, nicht diejenigen Kosten eines Anwalts mit Sitz an einem "dritten Ort". Die vorgebrachten Gründe in der Stellungnahme vom 19.07.2013 greifen nicht. Daher sind fiktive Reisekosten in Höhe von 61,80 € (206 km á 0,30 €) erstattungsfähig.

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_6

Somit sind für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht 3.355,04 € zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 637,46 € erstattungsfähig.

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_7

Für das Verfahren vor der Vergabekammer sind die geltend gemachten Reisekosten in Höhe von 152,40 € nicht in voller Höhe erstattungsfähig.

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_8

Die Flugkosten des Vertreters der Antragstellerin vom Kanzleisitz in Leipzig aus sind nicht im Rahmen des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO von der Gegenseite zu erstatten. In diesem Rahmen sind lediglich die fiktiven Reisekosten eines Anwalts vom Sitz der Antragstellerin aus erstattungsfähig, nicht diejenigen Kosten eines Anwalts mit Sitz an einem "dritten Ort". Die vorgebrachten Gründe in der Stellungnahme vom 19.07.2013 greifen nicht. Daher sind fiktive Reisekosten in Höhe von 30,00 € (100 km á 0,30 €) erstattungsfähig.

9Permalink zu Rn. 9recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_9

Somit sind für das Verfahren vor der Vergabekammer 1.659,10 € zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 315,23 € erstattungsfähig.

10Permalink zu Rn. 10recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_10

Insgesamt hat die Antragstellerin gegen den Antragsgegner eine Erstattungsanspruch in Höhe von 5.966,83 €.

11Permalink zu Rn. 11recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_11

Düsseldorf, 25.07.2013

13Permalink zu Rn. 13recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2013-07-25/vii-verg-4-13#rd_13

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