Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 4. Senat für Familiensachen / 2019
OLG Brandenburg Beschluss vom 05.03.2019 – 13 UF 157/16
4. Senat für Familiensachen · ECLI:DE:OLGBB:2019:0305.13UF157.16.00
Tenor§
Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 4. Senat für Familiensachen - vom 21.12.2018 wird im Tenor zu Nr. 3 wie folgt berichtigt:
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Die Antragstellerin wurde gehört (308).