Rechtsprechung / LG Duisburg / 6. große Strafkammer / 2019
LG Duisburg Beschluss vom 06.02.2019 – 36 KLs 10/17
6. große Strafkammer · ECLI:DE:LGDU:2019:0206.36KLS10.17.00
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Das Verfahren wird gegen die Angeklagten E1, H1, E2, K, H2, C und T gemäß § 153 Abs. 2 StPO auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen der vorgenannten Angeklagten trägt (§ 467 Abs. 1 StPO), eingestellt.