Rechtsprechung / EGMR

EGMR 2006

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte · 42 Entscheidungen im Jahr 2006

  1. EGMR, 14.12.2006 – 8722/02 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Er beschließt, die Rechtssache im Register zu streichen. 2. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Parteien sich verpflichten, keine Neuverhandlung der Rec…

  2. EGMR, 04.12.2006 – 27627/03 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde in seinem Register zu streichen. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  3. EGMR, 12.11.2006 – 13828/04 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  4. EGMR, 12.11.2006 – 25553/02 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig die Anwendung von Artikel 29 Abs. 3 der Konvention für erledigt und die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  5. EGMR, 12.11.2006 – 39485/03 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  6. EGMR, 12.11.2006 – 41092/06 Entscheidung
  7. EGMR, 06.11.2006 – 51288/99 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  8. EGMR, 26.10.2006 – 65655/01 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG: 1. Die Rüge wegen der Dauer der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers wird für zulässig und die Individualbeschwerde im Übrigen für unzulässig erklärt; 2. Arti…

  9. EGMR, 23.10.2006 – 55878/00 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  10. EGMR, 18.10.2006 – 46410/99 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. mit vierzehn zu drei Stimmen, dass Artikel 8 der Konvention nicht verletzt worden ist;

    Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand

  11. EGMR, 16.10.2006 – 1101/04 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  12. EGMR, 16.10.2006 – 2725/04 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  13. EGMR, 16.10.2006 – 32817/02 Entscheidung
  14. EGMR, 16.10.2006 – 43346/05 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  15. EGMR, 05.10.2006 – 66491/01 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG, 1. dass der Beschwerdeführer behaupten kann, im Sinne des Artikels 34 der Konvention „verletzt“ zu sein; 2. dass Artikel 6 der Konvention verletzt worden ist; 3.…

  16. EGMR, 05.10.2006 – 75204/01 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG 1. dass das Interesse der Witwe des Beschwerdeführers, Frau P. K., hinreichend war, um die Fortsetzung der Prüfung der Rechtssache zu rechtfertigen; 2. dass die R…

  17. EGMR, 25.09.2006 – 71759/01 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  18. EGMR, 18.09.2006 – 26315/03 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  19. EGMR, 11.09.2006 – 22007/03 Entscheidung
  20. EGMR, 11.09.2006 – 35504/03 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  21. EGMR, 04.09.2006 – 33994/02 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  22. EGMR, 10.08.2006 – 75737/01 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Die Individualbeschwerde wird für zulässig erklärt; 2. Artikel 6 Absatz 1 der Konvention ist nicht verletzt worden.

  23. EGMR, 13.07.2006 – 38033/02 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. einstimmig, dass die Individualbeschwerde für zulässig erklärt wird; 2. einstimmig, dass Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt worden ist; 3. mit vier zu drei Stimmen,…

  24. EGMR, 11.07.2006 – 54810/00 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. mit zehn zu sieben Stimmen, dass Artikel 3 der Konvention verletzt worden ist; 2. mit zwölf zu fünf Stimmen, dass keine gesonderte Frage unter dem Blickwinkel des Artikel…

  25. EGMR, 29.06.2006 – 27250/02 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Die Rüge wegen der Verfahrensdauer wird für zulässig und die Individualbeschwerde im Übrigen für unzulässig erklärt. 2. Artikel 6 Abs. 1 der Konvent…

  26. EGMR, 29.06.2006 – 54934/00 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  27. EGMR, 19.06.2006 – 23130/04 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig: Die Anwendung von Artikel 29 Abs. 3 der Konvention wird für erledigt und die Beschwerde für unzulässig erklärt. Claudia WESTERDIEK Peer LORENZEN Sektionskanzleri…

  28. EGMR, 22.05.2006 – 6213/03 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  29. EGMR, 02.05.2006 – 32806/02 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Claudia WESTERDIEK Peer LORENZEN Kanzlerin Präsident

  30. EGMR, 23.03.2006 – 23560/02 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde im Hinblick auf die Dauer der Untersuchungshaft einstimmig für unzulässig; mit Stimmenmehrheit erklärt er die Beschwerde im Hinblick auf das Anhalten von Schreibe…

  31. EGMR, 23.03.2006 – 59008/00 Urteil

    Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: Er beschließt, die Rechtssache im Register zu streichen.

  32. EGMR, 16.03.2006 – 77792/01 Entscheidung
  33. EGMR, 09.03.2006 – 58182/00 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  34. EGMR, 02.03.2006 – 49935/99 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  35. EGMR, 14.02.2006 – 69735/01 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof mit Stimmenmehrheit wie folgt: Der Einwand der Regierung, bezüglich der Rüge der Beschwerdeführer nach Artikel 8 der Konvention sei der innerstaatliche Rechtsweg nicht ersch…

  36. EGMR, 09.02.2006 – 43371/02 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  37. EGMR, 09.02.2006 – 50215/99 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  38. EGMR, 02.02.2006 – 51466/99; 70130/01 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerden für unzulässig Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  39. EGMR, 02.02.2006 – 5398/03 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  40. EGMR, 12.01.2006 – 38282/97; 68891/01 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof mit Stimmenmehrheit die Individualbeschwerden für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  41. EGMR, 12.01.2006 – 77207/01 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. . Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  42. EGMR, 05.01.2006 – 32352/02 Entscheidung

    Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident