EGMR 2006
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte · 42 Entscheidungen im Jahr 2006
-
EGMR, 14.12.2006 – 8722/02
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Er beschließt, die Rechtssache im Register zu streichen. 2. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Parteien sich verpflichten, keine Neuverhandlung der Rec…
-
EGMR, 04.12.2006 – 27627/03
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde in seinem Register zu streichen. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 12.11.2006 – 13828/04
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 12.11.2006 – 25553/02
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig die Anwendung von Artikel 29 Abs. 3 der Konvention für erledigt und die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 12.11.2006 – 39485/03
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
- EGMR, 12.11.2006 – 41092/06 Entscheidung
-
EGMR, 06.11.2006 – 51288/99
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 26.10.2006 – 65655/01
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG: 1. Die Rüge wegen der Dauer der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers wird für zulässig und die Individualbeschwerde im Übrigen für unzulässig erklärt; 2. Arti…
-
EGMR, 23.10.2006 – 55878/00
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 18.10.2006 – 46410/99
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. mit vierzehn zu drei Stimmen, dass Artikel 8 der Konvention nicht verletzt worden ist;
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
-
EGMR, 16.10.2006 – 1101/04
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 16.10.2006 – 2725/04
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
- EGMR, 16.10.2006 – 32817/02 Entscheidung
-
EGMR, 16.10.2006 – 43346/05
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 05.10.2006 – 66491/01
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG, 1. dass der Beschwerdeführer behaupten kann, im Sinne des Artikels 34 der Konvention „verletzt“ zu sein; 2. dass Artikel 6 der Konvention verletzt worden ist; 3.…
-
EGMR, 05.10.2006 – 75204/01
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG 1. dass das Interesse der Witwe des Beschwerdeführers, Frau P. K., hinreichend war, um die Fortsetzung der Prüfung der Rechtssache zu rechtfertigen; 2. dass die R…
-
EGMR, 25.09.2006 – 71759/01
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 18.09.2006 – 26315/03
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
- EGMR, 11.09.2006 – 22007/03 Entscheidung
-
EGMR, 11.09.2006 – 35504/03
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 04.09.2006 – 33994/02
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 10.08.2006 – 75737/01
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Die Individualbeschwerde wird für zulässig erklärt; 2. Artikel 6 Absatz 1 der Konvention ist nicht verletzt worden.
-
EGMR, 13.07.2006 – 38033/02
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. einstimmig, dass die Individualbeschwerde für zulässig erklärt wird; 2. einstimmig, dass Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt worden ist; 3. mit vier zu drei Stimmen,…
-
EGMR, 11.07.2006 – 54810/00
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. mit zehn zu sieben Stimmen, dass Artikel 3 der Konvention verletzt worden ist; 2. mit zwölf zu fünf Stimmen, dass keine gesonderte Frage unter dem Blickwinkel des Artikel…
-
EGMR, 29.06.2006 – 27250/02
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Die Rüge wegen der Verfahrensdauer wird für zulässig und die Individualbeschwerde im Übrigen für unzulässig erklärt. 2. Artikel 6 Abs. 1 der Konvent…
-
EGMR, 29.06.2006 – 54934/00
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 19.06.2006 – 23130/04
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig: Die Anwendung von Artikel 29 Abs. 3 der Konvention wird für erledigt und die Beschwerde für unzulässig erklärt. Claudia WESTERDIEK Peer LORENZEN Sektionskanzleri…
-
EGMR, 22.05.2006 – 6213/03
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 02.05.2006 – 32806/02
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Claudia WESTERDIEK Peer LORENZEN Kanzlerin Präsident
-
EGMR, 23.03.2006 – 23560/02
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde im Hinblick auf die Dauer der Untersuchungshaft einstimmig für unzulässig; mit Stimmenmehrheit erklärt er die Beschwerde im Hinblick auf das Anhalten von Schreibe…
-
EGMR, 23.03.2006 – 59008/00
Urteil
Leitsatz AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: Er beschließt, die Rechtssache im Register zu streichen.
- EGMR, 16.03.2006 – 77792/01 Entscheidung
-
EGMR, 09.03.2006 – 58182/00
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 02.03.2006 – 49935/99
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 14.02.2006 – 69735/01
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof mit Stimmenmehrheit wie folgt: Der Einwand der Regierung, bezüglich der Rüge der Beschwerdeführer nach Artikel 8 der Konvention sei der innerstaatliche Rechtsweg nicht ersch…
-
EGMR, 09.02.2006 – 43371/02
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 09.02.2006 – 50215/99
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 02.02.2006 – 51466/99; 70130/01
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerden für unzulässig Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 02.02.2006 – 5398/03
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 12.01.2006 – 38282/97; 68891/01
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof mit Stimmenmehrheit die Individualbeschwerden für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 12.01.2006 – 77207/01
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. . Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident
-
EGMR, 05.01.2006 – 32352/02
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident