Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2012
BVerwG Beschluss vom 20.02.2012 – 2 AV 2.12
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2012:200212B2AV2.12.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Februar 2012 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, Dr. Maidowski und Dr. Hartung beschlossen:
Der Antrag wird verworfen.
Gründe§
1 Der Antrag auf Bestimmung des innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständigen Gerichts nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für das bei dem Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen anhängige Zwischenverfahren der Richterablehnung (§ 54 VwGO) ist unzulässig. § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist nicht anwendbar, weil die Regelung des § 54 VwGO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 ZPO vorrangig ist.