Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2011
BVerwG Beschluss vom 28.10.2011 – 2 B 10/11, 2 B 10/11 (2 C 63/11)
2. Senat
VerwaltungsrechtVolltext
Zitiert von 4 Entscheidungen 1 häufig zusammen zitierte 2 zitierte Normen Als PDF speichern
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-10-28/2-b-10-11-2-b-10-11-2-c-63-11#rd_1
Die Revision des Beklagten ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Anforderungen an die Bemessungsentscheidung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG beizutragen. Insbesondere kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen trotz Vorliegens eines anerkannten Milderungsgrundes die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht kommt.