Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2010
BVerwG Beschluss vom 24.06.2010 – 1 B 15.10
1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:240610B1B15.10.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Juni 2010 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Richter und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. April 2010 mit Schriftsatz vom 18. Juni 2010 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Über den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers ist nicht mehr zu entscheiden, da er seine Beschwerde zurückgenommen hat.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.