Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2010

BVerwG Beschluss vom 22.04.2010 – 7 VR 4.10

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:220410B7VR4.10.0

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BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

BESCHLUSS§

BVerwG 7 VR 4.10

In der Verwaltungsstreitsache

hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. April 2010 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO

beschlossen:

Die …, vertreten durch den Geschäftsführer, …, wird gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

Krauß