BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS§
BVerwG 7 VR 4.10
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. April 2010 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Die …, vertreten durch den Geschäftsführer, …, wird gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann.
Krauß