Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 08.07.2008 – 1 B 9.08

1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:080708B1B9.08.0

VerwaltungsrechtVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Juli 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dörig und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Fricke beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe§

Der Kläger hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. April 2008 mit Schriftsatz vom 2. Juli 2008 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.