Rechtsprechung / BVerwG / 6. Senat / 2008
BVerwG Beschluss vom 30.01.2008 – 6 B 37.07
6. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:300108B6B37.07.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Januar 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Graulich beschlossen:
Der Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2007 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt: Satz 3 des Tenors des Beschlusses lautet: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Beschluss enthält im Tenor eine offenbare Unrichtigkeit. Der Fehler ist im Beschlusswege zu berichtigen (§§ 118, 122 Abs. 1 VwGO). Den Beteiligten ist mit Schreiben vom 14. Januar 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme über die beabsichtigte Berichtigung gegeben worden. Bedenken dagegen wurden nicht äußert.