In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Januar 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Graulich beschlossen:
Der Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2007 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt: Satz 3 des Tenors des Beschlusses lautet: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Beschluss enthält im Tenor eine offenbare Unrichtigkeit. Der Fehler ist im Beschlusswege zu berichtigen (§§ 118, 122 Abs. 1 VwGO). Den Beteiligten ist mit Schreiben vom 14. Januar 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme über die beabsichtigte Berichtigung gegeben worden. Bedenken dagegen wurden nicht äußert.