Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 15.01.2008 – 9 A 4.08

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:150108B9A4.08.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Januar 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost gemäß § 87a Abs. 1 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 10. Januar 2008 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.