Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 18.12.2007 – 9 A 4.07
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:181207B9A4.07.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Dezember 2007 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.