Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 16.10.2007 – 7 B 53.07
7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:161007B7B53.07.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Oktober 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und Guttenberger beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; Gerichtsgebühren werden insoweit nicht erhoben.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2007 mit Schriftsatz vom 7. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO; Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.