Rechtsprechung / BVerwG / 5. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 17.04.2007 – 5 B 127.07

5. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:170407B5B127.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. April 2007 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke und Dr. Brunn beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe§

1 Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. März 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.