Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 12.04.2006 – 3 B 42.06
3. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:120406B3B42.06.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. April 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Prof. Dr. Rennert beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2006 mit Schriftsatz vom 10. April 2006 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO.