Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005
BVerwG Beschluss vom 29.09.2005 – 4 A 14.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:290905B4A14.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. September 2005 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. P h i l i p p als Berichterstatterin gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 26. September 2005 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Nr. 34.2 i.V.m. Nr. 2.2, NVwZ 2004, 1327 ff. und Klagebegründung vom 25. August 2004, S. 22).