Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2004

BVerwG Beschluss vom 23.02.2004 – 7 B 24.04

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:230204B7B24.04.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Februar 2004 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht G ö d e l , H e r b e r t und N e u m a n n beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe§

Die Klägerin hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13. November 2003 mit Schriftsatz vom

4. Februar 2004 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.