Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2003

BVerwG Beschluss vom 17.03.2003 – 9 A 17.02

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2003:170303B9A17.02.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. März 2003 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. S t o r o s t als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20 000 € festgesetzt.

Gründe§

Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 7. März 2003 zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist deshalb das Verfahren einzustellen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG.