Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2002
BVerwG Beschluss vom 16.05.2002 – 9 BN 11.02
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2002:160502B9BN11.02.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Mai 2002 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts H i e n und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K i p p und V a l l e n d a r beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe§
Die Antragstellerin hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Januar 2002 mit Schriftsatz vom 10. Mai 2002 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.