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Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2021

BVerfG Beschluss vom 22.07.2021 – 2 BvC 10/21

2. Senat · BVerfGE 159, 105 · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210722.2bvc001021

VerfassungsrechtBundVolltext

3 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unstatthaft.

Die Begründung wird gesondert übermittelt (§ 96d Satz 2 BVerfGG).

Weiterführend

  • Rechtsgrundlage: § 96d BVerfGG · Rechtsprechung dazu
BVerfG

Beschluss · 22.07.2021

2 BvC 10/21

Normenkette 3

  1. § 96d BVerfGG Rechtsprechung →
  2. § 13 BVerfGG Rechtsprechung →
  3. Art 93 GG Rechtsprechung →

Aus den Normzitaten im Dokument ermittelt.

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210722.2bvc001021

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2021-07-22/2-bvc-10-21

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2021-07-22/2-bvc-10-21, abgerufen am 04.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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