Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 96d
Stand: 10.06.2019
Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 96d BVerfGG →
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