Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerfGG

§ 96d

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.

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