Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 96d
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 22.07.2021 – 2 BvC 10/21Nichtanerkennungsbeschwerde Bundestagswahl 2021 - Deutsche ZentrumsparteiZitiert von 3
- BVerfG, 22.07.2021 – 2 BvC 10/21Nichtanerkennungsbeschwerde Bundestagswahl 2021 - Deutsche Zentrumspartei
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Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.