Rechtsprechung / BPatG / 3. Senat / 2013
BPatG Beschluss vom 15.01.2013 – 3 Ni 20/12
3. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
3 Ni 20/12
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(Aktenzeichen) …
B E S C H L U S S
In der Patentnichtigkeitssache …
betreffend das deutsche Patent … hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 15. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Schramm und die Richter Dr. Egerer und Schell
beschlossen:
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
G r ü n d e
Nach ihrer Klagerücknahme hat die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zu tragen. Diese gesetzliche Folge war nach dem entsprechenden Antrag der Beklagten durch Beschluss auszusprechen (§ 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO). Schell Dr. Egerer Schell Pr