Rechtsprechung / BPatG / 3. Senat / 2013

BPatG Beschluss vom 15.01.2013 – 3 Ni 20/12

3. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

BUNDESPATENTGERICHT

3 Ni 20/12

_______________________

(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Patentnichtigkeitssache …

betreffend das deutsche Patent … hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 15. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Schramm und die Richter Dr. Egerer und Schell

beschlossen:

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

G r ü n d e

Nach ihrer Klagerücknahme hat die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zu tragen. Diese gesetzliche Folge war nach dem entsprechenden Antrag der Beklagten durch Beschluss auszusprechen (§ 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO). Schell Dr. Egerer Schell Pr