Rechtsprechung / BGH / 4. Zivilsenat / 2013

BGH Beschluss vom 17.07.2013 – IV ZR 224/12

4. Zivilsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS IV ZR 224/12 vom

17. Juli 2013

in dem Rechtsstreit

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Wendt, Felsch, Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 17. Juli 2013

beschlossen:

Der Tenor des Senatsurteils vom 10. Juli 2013 wird nach § 319 Abs. 1 ZPO im Kostenpunkt berichtigt und wie folgt neu gefasst:

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer der Klägerin (§§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO).

Wendt Felsch Dr. Karczewski

Lehmann Dr. Brockmöller