Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1992

BGH Beschluss vom 22.04.1992 – 2 StR 71/92

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

2 StR 71/92 wWieheatle_

vom 22. April 1992

in der Strafsache

gegen

1. Klaus-Dieter S EEE | Caus Tom Wei,

geboren am 9. EEE 1945 in St. rei,

oe

2. Ingrid S EEE, seborene wo@iB aus TaiiB-

GEB WEB, geboren am @. EEE 1943 in wu,

wegen Betruges

68

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. April 1992 gemäß SS 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:

Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 23. September 1991 dahin ergänzt, daß die Angeklagten in den Fällen II b 1 bis 9 der Urteilsgründe freigesprochen werden und insoweit die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last fallen.

Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Die Revision ist im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet, soweit sie sich gegen die Verurteilung richtet. Jedoch bedarf die Urteilsformel einer Ergänzung dahin, daß die Angeklagten teilweise freigesprochen werden.

In den unverändert zugelassenen Anklagen war den Angeklagten Untreue in 59 selbständigen Fällen angelastet worden. Das Landgericht hat sie in den im Beschlußtenor aufgeführten Fällen nicht verurteilt, die übrigen Taten hat es als einen fortgesetzten Betrug aufgefaßt. Um die Anklagen und die Eröffnungsbeschlüsse zu erschöpfen, hätte das Landgericht die Angeklagten in den genannten Fällen freispre-

chen müssen. Denn ein Verhalten, das keine Straftat ist, läßt sich nicht in eine vom Gericht unter Abweichung von der zugelassenen Anklage angenommene Fortsetzungstat einbeziehen (BGH NJW 1952, 432; BGH bei Holtz MDR 1980, 987; BGHR StPO § 357 Erstreckung 2; Kleinknecht/Meyer StPO

40. Aufl. § 260 Rdn. 13; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 260 Rdn. 21).

Der Senat hat den Freispruch mit der Kostenfolge aus S 467 StPO nachgeholt.

Jähnke Theune Gollwitzer

Detter Bode