Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1989

BGH Beschluss vom 27.10.1989 – 3 StR 241/89 Berichtigung

3. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

3 StR 241/89 BESCHLUSS 71 708°

Pitt.

in dem Sicherungsverfahren

gegen

wilfried R EEE , geboren am @. WB 1947 in FEB (DDR),

wegen Diebstahls

wIII

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 1989 beschlossen:

Die schriftlichen Gründe des Urteils des Senats vom 27. September 1989 werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers auf Seite 4 der Urteilsausfertigung dahin geändert, daß der Satz: "Die Annahme von Schuldfähigkeit auf der Grundlage dieser psychiatrischen Ausführungen begegnet im Ergebnis keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken" richtig heißen muß:

"Die Annahme von Schuldunfähigkeit auf der Grundlage dieser psychiatrischen Ausführungen begegnet im Ergebnis keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken."

Gribbohm Krauth zschockelt Kutzer Rissing-van Saan