Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1989
BGH Beschluss vom 18.10.1989 – 2 StR 338/89
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
2 StR 338/89 BESCHLUSS
in der Strafsache
gegen
Hans-Bernd S (EHER aus CREME -- 7 GE , geboren am . me 19 in zum, zur Zeit einstweilen untergebracht,
wegen versuchten Totschlags u.a.
wIll
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Oktober 1989 beschlossen:
{. Der Antrag des Angeklagten, ihm zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 30. Januar 1989 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger durch das Rechtsmittel erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
3. Der Antrag auf Aufhebung des Unterbringungsbefehls des Landgerichts Trier vom 13. März 1989 wird zurückgewiesen.
Gründe: zu .1.;
Die Revision des Angeklagten ist fristgerecht begründet worden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung einzelner Verfahrensrügen kommt in der Regel nicht in Betracht (st.Rspr., vgl. BGHSt 1, 44). Ein
Ausnahmefall, der ein Abweichen von diesem Grundsatz rechtfertigen könnte, liegt nicht vor: Dem Verteidiger des Ange- . klagten wurden auf sein Ersuchen die Strafakten am 24. April 1989, also rechtzeitig vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist am 8. Mai 1989, zur Einsichtnahme zugeleitet.
Zu 2.8
Die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung und der Gegenerklärung des Beschwerdeführers vom 23. September 1989 hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; seine Revision ist unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.
zu 3.:
Die Voraussetzungen des § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 126 a Abs. 2 StPO liegen nicht vor.
Für die Entscheidung über den weiteren Antrag des Angeklagten auf Aufhebung des Arrestbeschlusses des Landgerichts
Trier vom 15. März 1989 ist der Senat nicht zuständig (KK-Laufhütt® 2. Aufl. StPO § 111 e Rdn. 18). “
Herdegen Maier Niemöller Gollwitzer Schäfer