Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1982

BGH Beschluss vom 18.02.1982 – 4 StR 27/82

4. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

4 StR 27/82 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

Norbert C u aus PO, dort geboren am

GER 1960, zur Zeit in U-Haft in der Justizvollzugs-

onstalt Zu,

wegen schwerer Brandstiftung u. a.

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Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des

Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 18. Februar 1982 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

1.

Das Verfahren wird auf Antrag des Generalbundes-

anwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig einge-

stellt, soweit der Angeklagte wegen Brandstiftung zum Nachteil Gerhard Ki (Fall 5) schuldig befunden worden ist.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 25, September 1981, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der schweren Brandstiftung in zwei Fällen und der Brandstiftung in sechs Fällen schuldig ist.

Die weiter gehende Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat,

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe§

Die im Hinblick auf die Einstellung des Verfahrens im Fall 5 der Urteilsgründe (Brandstiftung zum Nachteil Gerhard KU) zebotene Änderung des Schuldspruchs (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1971 - 4 StR 397/71) £ührt hier nicht zur Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs. Es kann ausgeschlos-

sen werden, daß der Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung im Fall Kg (Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten) sich auf die Höhe der Gesamtstrafe ausgewirkt hat. Auch die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird durch den Wegfall der Verurteilung in dem genannten Einzelfall nicht berührt.

Im Hinblick auf den nur geringfügigen Teilerfolg der Revision bestand zu einer Ermäßigung der Gebühr nach 3 473 Abs. 4 StPO kein Anlaß.

Salger Spiegel Ruß

Engelhardt Goydke