Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1981

BGH Beschluss vom 09.01.1981 – 2 StR 748/80

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

2_StR 748/80 BESCHLUSS

in der Strafsache gegen

den Bauhelfer Ismail Y DB aus vB, geboren am GER 1961 in sem Türkei, zur Zeit in Unter-

suchungshaft,

wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz

c

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts gemäß

§§ 349 Abs. 2 bis 4 StPO am 9. Januar 1981 einstimmig beschlossen:

4. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg vom 18. September 1980

a) im Schuldspruch dahin berichtigt, daß die Worte "und Besitzes von" entfallen und an ihre Stelle das Wort "mit" gesetzt wird,

b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache

zu neuer Verhandlung und Entscheidung,

auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen. Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Handeltreibens

und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen" zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Soweit sich die Revision gegen den Schuldspruch wendet, ist sie im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Der Schuldspruch war lediglich zu berichtigen, da eine gesonderte Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln hier nicht in Betracht kam.

Dagegen hat der Strafausspruch keinen Bestand. Das Landgericht hat zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, daß er das ihm in der Bundesrepublik Deutschland vorläufig gewährte Gastrecht gröblich verletzt habe. Was damit ausgesagt sein soll, ist nicht näher erläutert. Deshalb 15ßBt sich nicht ausschließen, daß sich diese Erwägung in einer strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten erschöpft. Damit verstößt das Landgericht aber gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 und 3 GG (BGH NJUW 1972, 2191; BCH, Beschluß vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 563/79).

Schumacher Mösl Meyer Theune Niemöller