Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1979

BGH Urteil vom 11.09.1979 – 5 StR 382/79

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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Edi 5_StR_382/79 (alt: 5 StR 422/78)

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen den Arbeiter Roman D EEE

aus Fe, dort geboren am B.EB 1956,

wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes u.a.

FL Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11.September 1979, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Schuster Horstkotte Dr.Ulsamer als beisitzende Richter,

Bundesanwalt ee als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt Ep aus ED als Verteidiger,

Justizangestellte > als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19.Januar 1979 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch

entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.

- Von Rechts wegen -

9 FL

Gründe§

Die Revision der Staatsanwaltschaft, die Verletzung des sachlichen Strafrechts rügt, ist ohne Erfolg.

Es ist allein Aufgabe des Tatrichters, sich eine Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld eines Angeklagten zu bilden. Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob dem Tatrichter dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Solche Fehler sind hier nicht ersichtlich. Die Strafkammer hat die Beweise einzeln und in ihrer Gesamtheit gewürdigt und dabei weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen. Ihre Annahme, der Zeuge N@llb habe in 1 1/2 Stunden vom Tatort in OB zur Wohnung des Angeklagten in Hab gelangen können, besagt nichts Unmögliches. Die Strafkammer war auch nicht gehalten, alle Umstände lückenlos in den Urteilsgründen anzuführen, die sie zu ihrer Überzeugung gebracht haben (BGH Urteil vom 8.November 1977 -5 StR 446 /77- bei Holtz in MDR 1978, 281).

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundes anwalts.

Herrmann Fleischmann Schuster Horstkotte Ulsamer