Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1979

BGH Beschluss vom 04.09.1979 – 5 StR 499/79

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache

gegen

den Mechaniker Bassam 5 m aus DEEEB, geboren an. 1955 in Bude (JCHiiie) , zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen gefährlicher Körperverletzung

->2- „PER

Der 5 .Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung, zu 2 auf Antrag des Generalbundesanwalts am 4.September 1979 nach § 349 Abs.2,4 StPO einstimmig beschlossen:

". Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Berlin vom 12.März 1979 im Strafausspruch mit den Feststellungen hierzu aufgehoben.

2. Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.

53. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.

Gründe§

Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben. Der Generalbundesanwalt hat u.a. ausgeführt;

"Das Landgericht geht davon aus, daß die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten, insbesondere nachdem er mit dem Aschenbecher einen Schlag auf den Kopf erhalten hatte, erheblich vermindert war, weil das "einen ausufernden Affekt ausgelöst' habe, der ihn "auch nach Beendigung des Angriffs mit Überschießender Reaktion handeln ließ! (UA S.12).

Damit verträgt sich nicht ohne weiteres die uneingeschränkt strafschärfende Berücksichtigung 'zielstrebigen und hartnäckigen Verfolgens' (UA S.13), dessen Ursache nämlich gerade in dem gegen ihn gerichteten Angriff und in der dadurch bewirkten affektbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gefunden werden kann.

B>i der erneuten Straffestsetzung wird der Tatrichter auch G?legenheit haben, Wendungen zu vermeiden, aus denen aine Varletzung des § 46 \bs.3 StGB hergeleitet werden könnte; daß der Angeklagte noch nach Beendigung des Angriffs zugest>schen hat, begründe” für sich allein den Schuldspruch. Schließlich werden, soweit auf die Ausländereigenschaft jies Angeklagten abgehoben wird (UA S.13), die Grundsätze von BGH in NJW 1972,2191; BGH bei Holtz in MDR 1976,812,986;

BGH bei Spiegel in DAR 1978,149 zu beachten sein".

Dem tritt der Senat bei.

Herrmann Fleischmann Fuhrmann

Horstkotte Ulsamer