Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1978

BGH Beschluss vom 24.10.1978 – 5 StR 593/78

5. Strafsenat

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StR 593/78

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache

gegen

den. Einrichter Hugo W AB aus Heumann,

geboren am A EB 1944 in Tin (Damm), zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Vergewaltigung

- 2.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung und auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs.4 und Abs.2 StPO am 24.Oktober 1978 einstimmig beschlossen; Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23.Mai 1978 in allen Strafaussprüchen mit den Feststellungen hierzu aufgehoben,

Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen,

Zur Entscheidung über die Strafen und über die Kosten des Rechtsmittels wird die Sache an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.

Gründe§

1. Die Strafe wegen Vergewaltigung (Fall 3 der Urteilsgründe) kann nicht bestehenbleiben, weil das Landgericht Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (Verstoß gegen § 46 Abs.3 StGB). Die angefochtene Entscheidung stützt die Höhe dieser Strafe vor allem auf folgende Erwägungen:

"Für die Strafzumessung im Fall Ree ist ferner von Bedeutung, daß es sich ... um einen mittel schweren Fall handelt. Ein minder schwerer Fall im Sinne des § 177 Abs.2 StGB liegt nicht vor. Die Tatausführung und die Tatumstände lassen erkennen, daß es dem Angeklagten lediglich auf ein einmaliges Abenteuer mit dieser Zeugin ankam, wobei er den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen erzwang",

Das aber ist Voraussetzung der Verurteilung nach § 177 StGB.

Pa get - 3.

2. Die Höhe der anderen Einzelstrafen kann durch die nunmehr weggefallene Strafe beeinflußt worden sein.

Im übrigen leidet die Begründung der Nötigunsstrafen

auch daran, daß dem Angeklagten hier "dieselbe Motivation" wie bei der Vergewaltigung vorgeworfen wird (UA S.22). Das widerspricht den Feststellungen, wonach es ihm in den Fällen 1, 2 und 4 nur auf einen freiwilligen Geschlechtsverkehr mit den Mädchen angekommen war (vgl. z.B. UA 5.19, 20 und 21).

Schmidt Fleischmann Fuhrmann Horstkotte Ulsamer