Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1975
BGH Beschluss vom 22.02.1975 – 2 StR 90/73
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF
zum BESCHLUSS
- > in:der Strafsache
oo gegen
. den Kaufmann Klaus Helmut R GER aus Schau, geboren am mW. EMS 1945 ir em, a
wegen Abschiebens von Falschgeld u.a. -
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Der 2. Stralsenat des Bund»sgerichtshofs hat auf Antrax des Generalbundesanwalts und nıch Anhörung des Beschwerdeführers am 1:3. April 1975 gemäß § 49 Abs. 2 bis 4 StPO einstimmig beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgazrichts in Aachen vom 8. August 1972 im Strafausspruch mit den Feststellungen hierzu aufgehoben und die Sache insoweit zı neuer Verhandlung und Entscheidung, au:h über die Kosten des . Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer | des Landgerichts zurückverwiesen,
Die weitergehend> Revision wird verworfen.
Gründe§
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der allgemeinen Sachrüge hat zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführer: ergeben. Jedoch kann der Strafausspruch nicht bestehen tleiben,. Er beruht auf einer Verletzung des in § 49 Abs. 1 BZRG ausgesprochenen Verwertungsverbots. Die Strafkanmer hat strafschärfend berücksichtigt, daß der Anpeklat te vor Bexehunx der jetzt abgeurteilten Verfehlungen bereits dreimal wegen vermögensrechtlicher Straftaten verurteilt worden war. Die Berücksichtigung dieser drei Vor verurteilungen ist aber nach 8% 60: Abs. 2 Nr. 1, 61, 4 BZRG nicht zulässig; denn sie lauteten auf Geldstrafen, deren Ersatzfreiheitsstrafe Jeweils nicht mehr als drei Monate betrug, auch waren seit ihrem Ausspruch bis zum Irkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes (1. Januar 1972) mehr als zwei Jahre ver-
pönpen. War dev Angeklagte wie hier bisher nur zu. Geld- - strafen verurteilt worden, dann bleibt, wie der Senat in. seinem zur Veröffentlichurg bestimmten Beschluß vom 22. Februar 1975 - 2 StR 609/72 - näher dargelegt hat, § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG anwendber, wenn jede der Vorverurteilungen - für sich allein gesehen - die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt. |
Auch über die Einzierung der beiden sıchergestellten Geldscheine wird neu zu ertscheiden sein. |
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