Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1975

BGH Beschluss vom 28.01.1975 – 5 StR 698/74

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache

gegen

den Heizungsbauer Siegfried 5 un aus Tui, geboren am EEE 19.1 ir Sum,

wegen versuchten Totschlags

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 28.Januar 1975 nach § 349 Abs.4 StPO einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Itzehoe vom 10.Mai 1974 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat,

Gründe§

Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.

Rücktritt vom (beendeten) Versuch kann nach § 24 Abs.1 StGB n.F. nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, die Tat des Angeklagten sei entdeckt worden, bevor er den Erfolg abgewendet hat. Das Urteil war daher aufzuheben (§ 2 Abs.3 StGB n.F.). Daß die Rettungshandlung des Angeklagten etwa deshalb nicht mehr freiwillig war, weil das Opfer die Tat entdeckt hatte, ist nach den Feststellungen nahezu ausgeschlossen, Die Sache war daher an

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das Landgericht zurückzuverweisen, das in der neuen Verhandlung zu prüfen hat, ob der Angeklagte nach den Vorschriften über Körperverletzung z. bestrafen ist.

Siemer Herrmann Fleischmann

Schuster Fuhrmann