Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1975

BGH Beschluss vom 01.01.1975 – 5 StR 38/75

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS in der Strafsache gegen

den Arbeiter Gerd Ru au: 1:0 dort geboren on EB 1950,

wegen schweren Raubes

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schlossen:

1. Auf die Revision des. Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Hildesheim vom 7.Oktober 1974.

a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte wegen Raubes (§ 249 StGB) verurteilt wird,

b) im Strafausspruch mit. den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere Strafkammer desselben Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat,

Gründe§

Der Generalbundesanwalt hat seinen Antrag, das Urteil im Schuldspruch dahin zu ändern, daß der Angeklagte wegen Raubes (§ 249 StGB) verurteilt wird, und im Strafausspruch mit den Feststellungen hierzu aufzuheben, folgendermaßen begründet:

"Das Urteil enthält keine Verletzung des zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechts, Im Gegensatz zu der Meinung der Revision hat die Strafkammer das ihr bei der Strafzumessung eingeräumte Ermessen rechtlich bedenkenfrei ausgeübt.

Gleichwohl ist die Revision erfolgreich. Aufgrund der am 1.Januar 1975 in Kraft getretenen Neufassung des Strafgesetzbuches gibt es den Tatbestand des Straßenraubes i.S, des § 250 Abs.1 Nr.3 StGB aF nicht mehr.

Der Angeklagte hat auch - wie sich aus den erschöpfenden Feststellungen entnehmen läßt - keinen anderen der in

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-01-01/5-str-38-75#rd_4

§ 250 Abs. StGB nF normierten Erschwerungstatbestände erfüllt. Er kann somit lediglich wegen Raubes, § 249 StGB, bestraft werden, weil die Strafdrohung dieser Bestimmung niedriger ist als der Strafrahmen “e8 § 250 StGB ar

(§§ 2 Abs.3 StgB, 354a StPpo).

Allerdings ist der Schuldspruch hier nicht angsefochten worden; die Revision wendet sich nur gegen den Strafausspruch und. ist also auf diesen beschränkt. Die Teilrechtskraft hindert das Revisionsgericht Jedoch . nicht, wie beantragt zu entscheiden (vgl. BGHSt 20,116; BGH Urt.v.24.September 1974 _ 1 StR 365/74, veröffentlicht in NJW 1975,63) ,"

Der Senat tritt dem bei.

Siemer Herrmann Fleischmann Schuster Fuhrmann