Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1967
BGH Beschluss vom 29.09.1967 – 2 StR 434/67
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS 2081 003
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in der 3trafsache
gegen
den Rentner Heinrich H (EEE 2: EEEB-
EEE. zevoren an EEE 1915 ir VuuD:
wegen Blutschande u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. September 1967 gemäß § 349 Abs.4 StPO beschlossen;
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Saarbrücken vom 3. Mai 1967 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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Die Jugendkammer hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen, teilweise in Tateinheit mit fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde, teilweise in weiterer Tateinheit mit Blutschande zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Revision des Angeklagten, der die Verletzung sachlichen Rechtes: rügt, hat Erfolg»
Soweit die Jugendkanner fortgesetzte Unzucht des Angeklagten mit seiner Tochter nach den §§ 174 Nr. 1 und 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB annimmt, gibt das Urteil nicht ausreichend den Umfang des strafbaren Verhaltens an, der dem Schuld- und Strafausspruch zugrunde gelegt worden ist. Die Strafkammer stellt zwar fest, daß der Angeklagte seit 1962 mindestens zwanzigmal den Geschlechtsverkehr mit der Tochter ausgeführt habe, teilt jedoch nicht mit, wieviele dieser Einzelfälle in der Zeit vor und nach der Vollendung des 14. Lebensjahres des I!ädchens lagen. Vor allem aber spricht
sie bei den übrigen Unzuchtshandlungen nur von einer "Vielzahl" von Fällen. Eine Mindestzahl läßt sich insoweit den Urteilsgründen überhaupt nicht entnehmen. Dies ist ein sachlicher Mangel, der den Schuldumfang betrifft und deshalb zur Aufhebung des Urteils im ganzen zwingt. Eine zahlenmäßige Angabe wäre umso nötiger gewesen, als die unbestimmte "Vielzahl" unzüchtiger Handlungen bei der ungewöhnlich hohen Strafe berücksichtigt wurde.
willms Kirchhof Meyer Henning Baumgarten