Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1967

BGH Beschluss vom 27.09.1967 – 2 StR 478/67

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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001 BUNDESGERICHTSHOF 7°

BESCHLUSS§

in der Strafsache

gegen

den Arbeiter Hans C ED :.: ze: dort geboren an EEE 22:3; |

wegen schweren Diebstahls im Rückfall u.a°

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. September 1967 gemäß § 349 Abs. 2 - 4 StPO beschlossen:

I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Bonn vom 30. März 1967

1. im Schuldausspruch dahin geändert, daß im Falle Lotterie-Annahmestelle schuldig sind: die Angeklagten CB una Ten des versuchten schweren Diebstahls im Rückfall, der Angeklagte Günther Be des versuchten schweren Diebstahls,

2. im Strafausspruch hierzu und im Ausspruch über die Gesamtstrafen gegen die Angeklagten CHE, TED uni Günther Eu nit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

II, Die weitergehende Revision wird verworfen.

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Gründe§

Der Angeklagte dringt mit der Sachrüge teilweise durch, weil die Feststellungen in Falle Lotterie-Annahmestelle die Verurteilung wegen vollendeten Diebstahls nicht tragen.

Die Angeklagten CP. T@WBund Güntner Dun

entwendeten die verschlossene Kassette, in der sie Geld vermuteten, um sie nach der Entfernung vom Tatort aufzubrechen. Nicht festgestellt ist, daß sie sich die Kassette selbst durch Nutzung ihres wirtschaftlichen Wertes zueignen wollten. Vielmehr warfen sie sie nach der Öffnung weg. Da sie kein Geld vorfanden und von dem für sie wertlosen Inhalt nichts an sich nahmen, blieb es hiernach beim Versuch des Diebstahls (BGH Urteil vom 19. Juli 1967 - 2 StR 287/67 - ). Insoweit ist der Schuldspruch zu ändern und der Strafausspruch aufzuheben, und zwar gemäß § 357 StPO auch zu Gunsten der Angeklagten Te und Günther Dem:

Die weitergehende Revision ist offensichtlich unbegründet.

Willms Kirchhof Henning

Müller Baumgarten