Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1965
BGH Urteil vom 05.10.1965 – 1 StR 345/65
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF 2067 038
IM NAMEN DES VOLKES
1StR_345/65 URTEIL
Io
in der Strafsache
gegen
den Hilfsarbeiter Anton FE ED zus SCEEEEED-GE, zevoren on EEE 1950 ir um. zur
Zeit in Untersuchungshaft,
wegen gemeinschaftlichen Betrugs u.a.
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Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. Oktober 1965, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr. Hübner
als Vorsitzender, Bundesrichter Dr. Seibert Bundesrichter loesdau Bundesrichter Mai Bundesrichter Pikart
als beisitzende Richter,
Staatsanwalt Dr. EB
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellter > als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Angeklagten En wirä das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 5. Mai 1965
1. dahin geändert, daß der Schuldspruch wegen gemeinschaftlichen versuchten Einsteigdiebstahls im Rückfall (Abschn. II 5 a des Urteils, Fall Pe) wegfällt, und zwar auch bei dem Mitangeklagten vl
2, im Strafausspruch zum Fall Tl und im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen hierzu gegen beide Angeklagten aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung
und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Revision verworfen.
Von Rechts wegen
u
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Gründe§
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen acht in Tatmehrheit stehender Straftaten zur Gesamtstrafe von neun Jahren Zuchthaus. verurteilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte für fünf. Jahre aberkannt. Seine Revision erhebt die allgemeine Sachrüge. ‚Sie. zwingt dazu, den Schuldspruch im Fall TEE» „zu. ändern und insoweit den Strafausspruch einschließlich des Aussprucho über die Gesamtstrafe aufzuheben; die Aufhebung erfaßt auch die Verurteilung des Mitangeklagten vu 1 übrigen ergibt die Nachprüfung des Urteils keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
Bevor sich der Angeklagte und | Einlaß in die Wohnung rg verschafften, hatten sie versucht, im Kellerraum und in der Veranda des Jagdhauses zu stehlen; sie fanden dort aber nichts vor. In jeden der beideh Räume gelangten sie durch Einbruch und Einsteigen. Das Landgericht hat das als selbständigen Versuch eines gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im Rückfall beurteilt, weil der Angeklagte in der Veranda vor der verriegelten Wohnungstür seinen Diebstahlsentschluß aufgegeben und einen neuen räuberischen Vorsatz gefaßt habe; wegen des neuen Entschlusses und der ünterschiedlichen Ausführungsart liege keine natürliche Handlungseinheit vor.
Dieser rechtlichen Würdigung steht schon entgegen, daß nach den Feststellungen der Wegnahmeentschluß des Angeklagten bestehen geblieben ist. Da hiermit auch rechtlich der für Diebstahl und Raub entscheidende Umstand derselbe war, muß das ganze Geschehen als eine einheitliche Handlung angesehen werden (BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 201/56). Ferner enthält der Einbruch in die Veranda ein Stück des Tatbestands sowohl des versuchten schweren Diebstahls im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB als auch des schweren Raubes im Sinn des 8 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB (RG DJ 1938, 831). Daher ist auch
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rechtlich nur eine Tat gegeben. Geht man aber von einer Tat aus, so muß die Verurteilung wegen Diebstahlsversuchs entfallen, weil insoweit Gesetzeseinheit mit dem versuchten schweren. Raub besteht (BGHSt 20, 235).
Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend. Damit
‚ . entfällt die für. diesen Fall festgesetzte Einzelstrafe von
einem Jahr Zuchthaus. Die übrigen Einzelstrafen bleiben unberührt; nur die Einzelstrafe von einem Monat Gefängnis
.- (Betrug zum Nachteil /Bundesbahn) beträgt umgewandelt zwanzig . Tage Zuchthaus (§ 21 StGB). Dagegen kann die Gesamtstrafe „nicht bestehen bleiben. -
Die Änderung des Schuldspruchs erfaßt gemäß § 357 StPO . auch die Verurteilung des Nitangeklagten TB. Die insoweit
‚ „festgesetzte Einzelstrafe von drei Monaten Gefängnis fällt weg.
Auch bei ihm bleibt das auf die anderen REinzelstrafen ohne Einfluß; dagegen muß die Gesamtstrafe aufgehoben werden.
Hübner Seibertt ..° Ioesdau 00° Mai . Pikart
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